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Sonderkündigungsrecht Immobiliendarlehensverträge

Unser Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt Sie.

Zehn Millionen Immobiliendarlehensverträge sind unrichtig. Deswegen könnten Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und zeigen Ihnen, wie Sie diese Unrichtigkeit für sich nutzen können. Sowohl beim Widerruf des Darlehensvertrages als auch bei der Klage gegen die Banken helfen wir Ihnen. Wir unterstützen Sie bei der Umschuldung Ihres Immobiliendarlehens.

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Immobilienkredite durch Widerruf günstig umschulden

Fehler in Widerrufsbelehrungen führen zu Ansprüchen in Milliardenhöhe

Haben auch Sie für Ihr Eigenheim zwischen 2002 und 2010 einen Immobiliendarlehensvertrag abgeschlossen? Dann besteht jetzt eine gute Möglichkeit, diesen Vertrag vorzeitig zu "kündigen" und das anhaltend tiefe Zinsniveau durch eine Anschlussfinanzierung auszunutzen. Lag der effektive Jahreszins für Immobilienkredite im Jahr 2003 für eine Laufzeit von 10 Jahren im Durchschnitt noch bei 5,4 %, so liegt dieser heute bei 1,31 %. Durch die Umschuldung von Immobilienkrediten kann sich daher ein enormes Sparpotential ergeben, das Sie nicht ungenutzt lassen sollten.

Hintergrund ist dabei, dass im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 in Deutschland ca. zehn Millionen Immobiliendarlehensverträge abgeschlossen wurden. Dabei sind nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale Hamburg bis zu 80 % der sogenannten Widerrufsbelehrungen zu diesen Verträgen falsch. Eine Widerrufsbelehrung muss entgegen dieser Praxis zwingend den gesetzlichen Anforderungen genügen. Da die Banken in den betreffenden Jahren aber mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes keine ordnungsgemäßen Wiederrufsmuster verwendeten, sind viele Verträge fehlerhaft und daher mit dem Widerruf "kündbar".

Als Verbraucher steht Ihnen die ordnungsgemäße Belehrung über das Recht des Widerrufes auch bei Abschluss eines Darlehensvertrages zu. Ist diese Belehrung falsch, haben Sie die Möglichkeit, auch noch heute den Widerruf auszusprechen. Dadurch können Sie eine Art Sonderkündigung herbeiführen. Mit dem Widerruf besteht die Möglichkeit, einseitig das Ende des Vertrages zu bestimmen und dadurch auch der zum Teil enormen Vorfälligkeitsentschädigung zu entgehen, mit der die Banken eine Umschuldung bisher zu verhindern suchten.

Soweit die Theorie und die Rechtslage. In der Praxis aber verhält es sich oft so, dass trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Banken einer Umschuldung nicht zustimmen und Widerrufe unbegründet ablehnen. Einige Banken sind gesprächsbereit, andere versuchen, die Kunden abzuwimmeln und verhalten sich damit rechtswidrig.

Insoweit ist die professionelle Unterstützung durch einen Anwalt bei den Umschuldungsverhandlungen sehr hilfreich – im Falle der Zurückweisung des Widerrufsgesuchs ist sie unerlässlich. Vor Ausübung des Widerrufsrechts sollte daher eine anwaltliche Prüfung darüber erfolgen, wie hoch der zu erwartende Zinsvorteil aus der Umschuldung konkret wäre und ob nötigenfalls Klage gegen eine entsprechende Entscheidung der Bank geboten wäre.

In vielen Fällen konnten wir von JFM eine Umschuldungen bereits erfolgreich begleiten. Lassen Sie sich von unseren kompetenten Anwälten noch heute beraten und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.



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