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Versicherungsrecht

"Versicherung ist ein Lotto, bei dem man nur gewinnt, wenn man Pech hat."

 

(Wolfram Weidner, dt. Journalist, * 1925)

Gesundheitsfragen falsch beantwortet?
Die Versicherung zahlt nicht – Was ist zu tun?

Sascha Conradi von der Kanzlei JORDAN FUHR MEYER ist Ihr kompetenter Fachanwalt für Versicherungsrecht und berät Sie unter anderem zu allen Fragen rund um Gesundheitsfragen bei Vertragsabaschluss, Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung. Bei unserer Beratung und Rechtsbetreuung haben wir Ihre Interessen fest im Blick und setzen Ihr Recht im Falle eines Falles gegen Ihren Versicherer durch.

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Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr. Für Besprechungen stehen wir Ihnen selbstverständlich sowohl in den Abendstunden als auch am Wochenende zur Verfügung.

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Die Versicherung zahlt nicht, weil Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden. Was ist zu tun?

Häufig behaupten die Versicherungen, bei Abschluss des Vertrages seien Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet worden. Zum Beispiel wird gefragt, ob in den vergangenen fünf Jahren eine bestimmte Art von Ärzten aufgesucht wurde, ob bestimmte Medikamente verschrieben worden sind oder ob schon einmal eine längere Arbeitsunfähigkeit bestanden hat. Wenn der Versicherungsnehmer bei diesen Gesundheitsfragen "nein" ankreuzt und dies nicht der Wahrheit entspricht, fechten die Versicherungen den Vertrag oftmals wegen arglistiger Täuschung an. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer nicht nur, dass im konkreten Versicherungsfall die Versicherung nicht zahlt. Im Extremfall kann es dazu kommen, dass gar kein Versicherungsschutz bestanden hat und die Versicherung alle bereits gezahlten Leistungen aus früheren Versicherungsfällen erstattet haben möchte.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Diese sogenannte "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" kann also gravierende Folgen haben. Sie müssen die Entscheidung der Versicherung jedoch nicht hinnehmen. In vielen Fällen haben die Falschangaben gar nichts mit dem eingetretenen Versicherungsfall zu tun. Oder die Versicherung hat einen zu langen Zeitraum angegeben, über den Sie bei Abschluss der Versicherung Auskunft geben sollten. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt viele Wege, wie Sie Ihren Versicherungsschutz auch bei unrichtigen Angaben zu Gesundheitsfragen behalten können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!



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