Hauptmenü

Selbstanzeige

Ein Steuerpflichtiger, der seine Einkünfte im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklärt, hat das Bedürfnis seine Steuererklärung aus der gleichen Hand erledigen zu lassen, wie die Selbstanzeige. Bei Jordan Fuhr Meyer wird dieses Bedürfnis dadurch erfüllt, dass bereits während der Abwicklung der Selbstanzeige durch die Abteilung Steuerstrafrecht ein Mitarbeiter der Steuerabteilung involviert und infolgedessen mit dem Fall vertraut ist. So kann die sich an die Selbstanzeige anschließende laufende Deklarationsbetreuung ohne den Verlust wertvoller Informationen vorgenommen werden.

Aus der Spezialisierung auf Selbstanzeigenberatung hat sich enormes Spezial-Know-how, insbesondere im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, entwickelt, das natürlich sowohl in der steuerlichen Deklarations-, wie auch Gestaltungsberatung sinnvoll eingesetzt und so gewinnbringend für den Mandanten genutzt werden kann.

Das Thema "Selbstanzeige" ist sehr komplex und bildet einen Eckpfeiler des Steuerrechts und auch der Steuerberatung. Aus diesem Grund haben wir dem Thema eine eigenen Homepage gewidmet. Unter www.steuerstrafrecht24.de finden Sie viel Informationen zum Ablauf der Selbstanzeige, aktuelle Urteile und Schemata. Auch eine umfangreiche Liste der Banken, deren Kunden wir schon bei der Abgabe einer Selbstanzeige beraten und betreut haben, finden Sie dort.

 

 

 

 

 



Copyright 2024 Jordan Fuhr Meyer · Inhalt dieser Seite: Selbstanzeige  Weitere Leistungen · Sitemap · Impressum

Zentralruf: 0234-338 53-0
E-Mail-Adresse: info(at)jfm24.de

STANDORTE:
BOCHUM · DORTMUND · DUISBURG · DÜSSELDORF · MARSBERG