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WEG-Jahresabrechnung

Die Verteilung der Nutzungen, Lasten und Kosten auf die einzelnen Wohnungseigentumseinheiten erfolgt in periodisch aufzustellenden Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen. Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung sind Voraussetzung und Grundlage einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung.

Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr aufgestellt. Zweck des Wirtschaftsplanes ist, dass die Wohnungseigentümer regelmäßig Hausgelder der Wohnungseigentumsgemeinschaft zuführen. Ständig bestehen Zahlungsverpflichtungen, wie für den Energieversorger, Versicherungen, Grundbesitzabgaben, kleine Reparaturen usw. Um diesen ständigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, muss die Eigentümergemeinschaft regelmäßig über Wohngelder verfügen können.

In dem Wirtschaftsplan werden die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben aufgeführt. Aus den Wirtschaftsplan lassen sich dann die monatlichen Hausgelder für die einzelnen Wohnungseigentümer entnehmen.

Über die Geltung des Wirtschaftsplanes wird per Beschluss in der Eigentümerversammlung beschlossen.

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt der Verwalter eine Jahresabrechnung. Der Wirtschaftsplan dient dazu, die Finanzmittel für ein Wirtschaftsjahr im Voraus bereit zu stellen. In der Jahresabrechnung werden im nachhinein die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben rechtsverbindlich festgestellt und anteilig auf die Wohnungseigentümer verteilt. Ferner wird über die Wohngeldvorschüsse der Wohnungseigentümer abgerechnet.

Die Jahresabrechnung unterteilt sich in eine Gesamtabrechnung, eine Einzelabrechnung und sie stellt fest, ob die einzelnen Wohnungseigentümer ein Guthaben haben oder eine Nachzahlungspflicht.

Die Jahresabrechnung soll den Wohnungseigentümern darüber hinaus auch eine Kontrollmöglichkeit über die Tätigkeit des Verwalters geben.

Ferner erhalten die Wohnungseigentümer Aufschluss über die Vermögenssituation der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Der Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung sind oftmals schwer verständlich. Benötigen Sie Hilfe bei der Überprüfung der Rechtsmäßigkeit, so stehen wir mit unserem Fachwissen in einem Beratungsgespräch gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.


Ihre Ansprechpartnerin im Wohnungseigentumsrecht

Birgit Gladisch*

RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht

* im Angestelltenverhältnis


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