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Ordungswidrigkeiten

Unabhängig davon, ob Ihnen ein Rotlichtverstoss, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Abstandsverstoß, eine Trunkenheits- oder Drogenfahrt oder sonstiges vorgeworfen wird, sollten Sie den Vorwurf nicht akzeptieren. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass jeder zweite Vorwurf aus unterschiedlichsten Gründen haltlos ist. Akzeptieren Sie daher den Bußgeldbescheid nicht voreilig! Selbst in den Fällen, in denen der Vorwurf nicht zu beanstanden ist, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, mit der Behörde oder mit dem Bußgeldrichter über ein drohendes Fahrverbot zu verhandeln. Wichtig ist zunächst, dass Sie Ruhe bewahren, keinen Kontakt zur Behörde halten und insbesondere keine Formulare zurücksenden.

Da Fristen zu beachten sind, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit uns aufnehmen. Falls notwendig würden wir sodann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Oberstes Gebot in allen Bußgeldangelegenheiten ist nämlich, dass keine Einlassung des Betroffenen ohne genaue Kenntnis des Akteninhaltes erfolgen darf.

Da wir uns im Bereich Verkehrsrecht insbesondere auf Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen spezialisiert haben, können wir auf die Erfahrung aus zahllosen Verfahren zurückgreifen, was Ihr besonderer Vorteil ist.


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