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Mietminderung und Mängelbeseitigung

Wenn in dem Mietobjekt Mängel vorliegen, besteht die Möglichkeit, deren Beseitigung zu verlangen. Zu den häufigsten Mietmängeln gehören:

  • Feuchtigkeit und Schimmel
  • Lärmbelästigung
  • Falsche Flächenangabe im Mietvertrag
  • Defekte Heizung/Warmwasser
  • Defekte Fenster

Wenn bei Ihnen ein der oben aufgeführten Mängel vorliegt oder es sich um einen Mangel handelt, den wir nicht aufgeführt haben und Sie hierzu Beratung oder ein Vorgehen gegen den Vermieter wünschen, stehen wir gern zur Verfügung.

Ebenso beraten wir Sie gern, wenn Sie als Vermieter mit einem entsprechenden Mängelbeseitigungsverlangen, ob zu Recht oder Unrecht, und einer Mietminderung seitens Ihres Mieters konfrontiert wurden.


Ihre Ansprechpartnerin im Mietrecht

Birgit Gladisch*

RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht

* im Angestelltenverhältnis


Ihr direkter Draht zum Mietrecht

Bochum: 0234/338 53-162

Dortmund: 0231/31755-21

Düsseldorf: 0211/550 447-0

Duisburg: 0203/51 8800-0

Essen: 0201/79 888-70

Köln: 0221/120 729-0



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