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Erbschaftsteuerreform: Das sind die neuen Regeln ab 2016

 

Nach langem Ringen und kurz vor Ablauf der Frist des Bundesverfassungsgerichts hat die große Koalition die Reform des Erbschaftsteuerrechts beschlossen. Auf folgende Regelungen haben sich SPD und CDU geeinigt:

  • Die sogenannte Bedürfnisprüfung wird eingeführt: Ab einer Nachlasssumme von 26 Millionen Euro  wird es Steuervergünstigungen geben, wenn die Zahlung der Steuern die Weiterführung des Unternehmens gefährden würde.
  • Wie bisher beträgt die Verschonung 85 – 100 % des Unternehmenswertes, je nachdem, welche Form der Verschonung gewählt wird.
  • Ab einer Nachlasssumme von 90 Millionen Euro gibt es keine Steuervergünstigungen mehr.
  • Für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sollen niedrige bürokratischen Hürden zu der Steuervergünstigung führen. Nur sie müssen nicht nachweisen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Bundesrat und Bundestag müssen der Reform noch zustimmen. Das neue Gesetz soll am 08.Juli 2016 rückwirkend zum 01.Juli 2016 in Kraft treten.

Wenn Sie wissen möchten, unter welchen Voraussetzungen die Bedürfnisprüfung zu Gunsten des Erben ausfällt, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit einem unserer auf Erbschaftsteuerrecht spezialisierten Fachanwälte für Steuerrecht.


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