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Jahresabschluss

„Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Misslingen seine Gründe.“
(Joachim Kaiser, dt. Kritiker, geb. 1928)

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, jährliche Jahresabschlüsse (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) oder Einnahmen- / Überschussrechnungen zu erstellen.

Die Erstellung dieser Jahresabschlüsse gehört zu unseren wesentlichen Beratungsleistungen. Unsere Tätigkeiten führen wir dabei unter Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Minimierung der Steuerlast aus.

Die Ausnutzung und die Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten und verschiedener Wahlrechte wird Ihnen in einem Abschlussgespräch persönlich erläutert und dabei die jeweiligen Auswirkungen auf das Ergebnis und die entsprechende Steuerlast erklärt.