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Buchführung

„Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchhaltung dem Kaufmanne! Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes und ein jeder guter Haushalter sollte sie in seine Wirtschaft einführen.“
(Johann Wolfgang Goethe, dt. Dichter, 1749 – 1832)

Wir erstellen für Sie verschiedene Buchhaltungen mittels Programme der DATEV e. G. aufgrund der von Ihnen eingereichten Unterlagen, wobei wir vorab mögliche Sonderwünsche mit Ihnen absprechen werden.

Finanzbuchhaltung:
Die Finanzbuchhaltung beinhaltet die Verbuchung sämtlicher von Ihnen eingereichter Belege, die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung und auch die Auswertung der Buchungen. Diese Auswertungen können sein:
Summen- und Saldenlisten
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
und eventuelle Zusatzauswertungen (z. B. Offene-Posten-Listen, Mahnwesen u. ä.)

Auf Wunsch sprechen wir mit Ihnen zusätzlich ein- bis zweimal jährlich gemeinsam die betriebswirtschaftliche Auswertung, um gemeinsam mit Ihnen daraus Konsequenzen für die Steuerplanung bzw. die Planung des Ergebnisses für das jeweilige Kalenderjahr abzuleiten.

Lohnbuchhaltung:
Die Lohnbuchhaltung beinhaltet unter anderem die Erstellung der Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter, die Übermittlung der Daten an die Finanzämter und Sozialversicherungsträger, auf Wunsch die Erstellung der Zahlungsträger für die zu tätigenden Überweisungen sowie am Jahresende die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen und der Jahresentgeltmeldungen für Ihre Mitarbeiter.

Auch hier gibt es umfangreiche Varianten, gestaltend einzugreifen und die Steuer- und Abgabenlast für Sie und auch für Ihre Mitarbeiter zu senken, da es diverse Möglichkeiten gibt, bestimmte finanzielle Leistungen oder auch Sachleistungen steuerfrei oder pauschal versteuert an Ihre Mitarbeiter auszukehren.
Teilweise werden diese Leistungen dadurch auch sozialversicherungsfrei, so dass Sie entsprechend niedrigere Betriebsausgaben und gleichzeitig Ihre Mitarbeiter höhere Nettoauszahlungen erhalten.

Anlagenbuchhaltung:
Da nicht alle Wirtschaftsgüter, die für Ihr Unternehmen angeschafft werden sofort als Kosten abgezogen werden dürfen, sondern „aktiviert“ werden müssen und somit die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden müssen, ist es erforderlich, neben der Finanzbuchhaltung auch eine Anlagenbuchhaltung zu führen.

Auch hier ist es möglich, durch gestaltende Maßnahmen Ihre Abgabenlast zu mindern.

Außerdem sind die Auswertungen aus der Anlagenbuchhaltung ein Teil der in den meisten Fällen zu erstellenden jährlichen Inventuren.

„Sorgfältige Buchführung ist für jede Organisation eine conditio sine qua non. Ohne ordentliche Buchführung ist es unmöglich die Wahrheit in ihrer ursprünglichen Reinheit aufrechtzuerhalten.“
(Mahatma Gandhi, indischer Rechtsanwalt und Führer der indischen Befreiungsbewegung,
1869 – 1948)

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