Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in sog. Tauschbörsen

Ihr Rechtsanwalt - Christian Mähler

 
 

 

– Unterlassungserklärung –

Wer in Internet-Tauschbörsen (auch als Filesharing- oder Peer-to-Peer-Netzwerke bezeichnet) gegen geltendes Recht verstößt, muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung vom Anwalt rechnen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (z.B. wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikstücken, Filmen, etc.) erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Fall ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit geprüft zu haben.

1. Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung hat den Zweck, ein gerichtliches Verfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verhindern und dient der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Bei der Abmahnung handelt es sich zwar nicht um eine Rechtspflicht, sie liegt aber in den meisten Fällen im Interesse des Rechteinhabers, da er ohne vorherige Abmahnung bei sofortigem Anerkenntnis seitens des Verletzters trotz Obsiegens in der Sache die Kosten des eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens zu tragen hätte.

2. Was ist zu tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Panik und Angst sind natürlich schlechte Ratgeber. Es ist Teil der Abmahnerstrategie. Wichtig ist es einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn in den meisten Fällen kann die Angelegenheit mit einem erheblich geringeren finanziellen Aufwand beigelegt werden.

In Internet-Foren, Blogs usw. werden Sie auf Meinungen stoßen, die einander oft widersprechen. Am Anfang gilt es, die folgenden Fehler nicht zu machen:

• vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und zurückschicken
• den geforderten Betrag auf das angegebene Konto überweisen
• bei dem Abmahner anrufen und Informationen preisgeben

Auf keinen Fall sollten Sie sich ohne Rücksprache mit einem Anwalt schriftlich einlassen. Dies könnte sich im Nachhinein zu Ihrem Nachteil auswirken. Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung abgegeben werden. Eine Unterlassungserklärung kann weit reichende und langfristige Konsequenzen haben.

Beauftragen Sie nur einen Anwalt, der sich gerade in dieser Spezialmaterie auskennt und Erfahrung auf diesem Gebiet hat.

3. Kann ich die Abmahnung einfach ignorieren?
Dazu kann nicht angeraten werden. Nichts zu tun, ist die schlechteste aller möglichen Reaktionen.

Tatsächlich ist vor noch vor wenigen Jahren empfohlen worden, Abmahnungen zu ignorieren, in der Hoffnung, dass Abmahner die Sache auf sich beruhen lassen. Mittlerweile sind die Abmahnanwälte dazu übergegangen, in diesen Fällen einstweilige Verfügungen zu erwirken. Die Kosten hierfür belaufen sich schnell auf mehrere Tausend Euro. Um die Gefahr einer einstweiligen Verfügung auszuschließen, müssen Sie zumindest eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Bitte betrachten Sie diese Hinweise als ersten Überblick über die grundlegenden Verhaltensregeln, die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts bekommen haben.