Urheberrechtliche Abmahnung
Ihr Rechtsanwalt - Christian
Mähler
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Lange hat es nicht gedauert. Auch die russischen Firmen scheinen Lust am abmahnen zu bekommen.
Die Anwaltskanzlei Kruse aus Dortmund verschickt derzeit verstärkt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber, darunter Studija Monolit, Pettox Limited und Russkoe Stschaste Houm Video mahnt die Kanzlei Kruse die unerlaubte Verwertung geschützter russischsprachiger Filmwerke ab. Es handelt sich um folgende Filme:
„Gluhar v Kino"
„Na Igre 1"
„Na Igre 2"
„Laskovyj May".
Neben der Unterlassungserklärung wird als Schadenersatz ein Betrag in Höhe von 980,00 € geltend gemacht. Die Abmahnung ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich. Wir empfehlen auf keinen Fall die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sondern fachlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen.
Bisher sind uns keine Fälle bekannt, in welchen die Anwaltskanzlei Kruse die Rechte Ihrer Auftraggeber gerichtlich durchgesetzt hat. Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Nicht zu reagieren birgt ein erhebliches Kostenrisiko, so dass die Gesamtkosten sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen können.
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