Vertragsrecht - Ihr Rechtsanwalt - Dr. Christoph Junck

„Mir graut vor schriftlichen Verträgen, denn ich habe noch keine gesehen, den die eine oder andere Seite nicht hätte brechen können.“
(Ion Tiriak, rumänischer Sportmanager)

 
 

 

Unser Alltagsleben basiert auf Verträgen. Nach Beendigung der Schule werden Ausbild-ungsverträge und Arbeitsverträge geschlossen, die erste eigene Wohnung wird durch den Abschluss eines Mietvertrages legalisiert, für die Renovierung der Räume wird mit den Handwerkern ein Werkvertrag geschlossen und die neuen Möbel werden durch Kaufvertrag erworben.

Unter Umständen erfolgt eine Finanzierung des Möbelkaufes über einen Darlehensvertrag mit Ihrer Hausbank. In der nächsten Lebensetappe kommen unter Umständen Ehevertrag und Grundstückskaufvertrag mit entsprechendem Hypothekenkreditvertrag dazu.

Aus dieser Vielzahl von Konstellationen ergeben sich immer wieder einzelne Problemstellungen, sei es bei Vertragsschluss, sei es bei Vertragsdurchführung oder sei es bei Vertragsbeendigung.

Gerne beraten Sie die Rechtsanwälte von Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater bei allen Fragen des Vertragsrechts.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Junck aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.

„Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.“
(John Paul Getty, amerikanischer Ölmilliardär, 1892-1976)