„Mir
graut vor schriftlichen Verträgen, denn ich habe noch keine gesehen,
den die eine oder andere Seite nicht hätte brechen können.“
(Ion Tiriak, rumänischer Sportmanager)

|
||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||
Unser Alltagsleben
basiert auf Verträgen. Nach Beendigung der Schule werden Ausbild-ungsverträge
und Arbeitsverträge geschlossen, die erste eigene Wohnung
wird durch den Abschluss eines Mietvertrages legalisiert, für
die Renovierung der
Räume wird mit den Handwerkern ein Werkvertrag geschlossen und
die neuen
Möbel werden durch Kaufvertrag erworben.
Unter Umständen erfolgt eine Finanzierung des Möbelkaufes
über einen Darlehensvertrag mit Ihrer Hausbank. In der nächsten Lebensetappe kommen unter
Umständen Ehevertrag
und Grundstückskaufvertrag mit entsprechendem Hypothekenkreditvertrag
dazu.
Aus dieser Vielzahl von Konstellationen ergeben sich immer wieder
einzelne
Problemstellungen, sei es bei Vertragsschluss, sei es bei Vertragsdurchführung
oder sei es bei Vertragsbeendigung.
Gerne beraten Sie die Rechtsanwälte von Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte
und Steuerberater bei allen Fragen des Vertragsrechts.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Dr.
Christoph Junck aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte
Steuerberater.
„Wenn man einem Menschen trauen kann,
erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist
ein Vertrag nutzlos.“
(John Paul
Getty, amerikanischer Ölmilliardär, 1892-1976)