„Der größte Aberglaube ist der Glaube an die Vorfahrt.“
(Jacques Tati, eigtl. Jacques Tatischeff,
frz. Filmschauspieler u. –regisseur, 1907-1982)

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Und heute wieder einmal ein Knöllchen bekommen, einen
Unfall gehabt oder von den Hütern des Gesetzes angehalten und zur Kasse
gebeten worden?
In dieser oftmals sehr belastenden Situation sollten Sie vor allem Eines tun:
Ruhe bewahren und sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir nehmen uns Zeit und
hören Ihnen zu. Und wir werden Fragen stellen, Fragen, deren Beantwortung
uns weiterhelfen wird und uns erlauben wird, Ihren Schaden zu minimieren oder
von Ihnen abzuwenden.
Wir beraten Sie sowohl bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung,
das Straßenverkehrsgesetz oder gegen das Strafgesetzbuch und regeln
darüber hinaus auch Ihre Schadensersatzansprüche aufgrund eines
Verkehrsunfalls oder Ihre anstehenden Führerscheinangelegenheiten.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Rechtsanwälte Sascha
Conradi LL.M. und Lars Hantke
aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.
„Fließender Verkehr = Ein Zeichen dafür,
dass die Polizei gerade anderweitig beschäftigt ist.“
(Wolfram Weidner, *1925, dt. Journalist)