Verkehrsrecht - Ihre Rechtsanwälte Sascha Conradi LL.M. Fachanwalt für Verkehrsrecht und Lars Hantke


„Der größte Aberglaube ist der Glaube an die Vorfahrt.“

(Jacques Tati, eigtl. Jacques Tatischeff,
frz. Filmschauspieler u. –regisseur, 1907-1982)

 
 

 

Und heute wieder einmal ein Knöllchen bekommen, einen Unfall gehabt oder von den Hütern des Gesetzes angehalten und zur Kasse gebeten worden?

In dieser oftmals sehr belastenden Situation sollten Sie vor allem Eines tun:

Ruhe bewahren und sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir nehmen uns Zeit und hören Ihnen zu. Und wir werden Fragen stellen, Fragen, deren Beantwortung uns weiterhelfen wird und uns erlauben wird, Ihren Schaden zu minimieren oder von Ihnen abzuwenden.

Wir beraten Sie sowohl bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, das Straßenverkehrsgesetz oder gegen das Strafgesetzbuch und regeln darüber hinaus auch Ihre Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls oder Ihre anstehenden Führerscheinangelegenheiten.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Rechtsanwälte Sascha Conradi LL.M. und Lars Hantke aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.

„Fließender Verkehr = Ein Zeichen dafür, dass die Polizei gerade anderweitig beschäftigt ist.“
(Wolfram Weidner, *1925, dt. Journalist)