Strafrecht - Ihre Rechtsanwälte - Kay Hofheinz,
Juri Rogner
, Katharina Danwitz


„Welche Strafe mir auch auferlegt wird, wird sie doch minder
grausam sein als die Erinnerung an mein Verbrechen.“

(Jean-Jacques Rousseau, franz. Schriftsteller
und Philosoph, 1712 – 1778)

 
 

 

Laut der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes wurden im Jahre 2004 ohne Verkehrs- und Staatsschutzdelikte insgesamt 6.633.156 Verstöße gegen das StGB registriert.
Davon wurden 3.596.963 Delikte als aufgeklärt gemeldet. Geraten Sie in den Focus der Ermittlungsbehörden und werden einer Straftat verdächtigt, so ist es wichtig, sich umgehend an den Verteidiger Ihres Vertrauens zu wenden.
Wir als Ihre Verteidiger haben darauf zu achten, dass Ihre durch das Grundgesetz ge-schützten Rechte, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör oder der Anspruch auf die Achtung der Menschenwürde nicht zuletzt auch von den staatlichen Organen geachtet werden.
Ob bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Ihren Wohn- oder Geschäftsräumen oder bei Vernehmungsterminen stehen wir an Ihrer Seite, um zu überwachen, dass der Rechtsstaat sich an seine eigenen Gesetze hält. Sollten Sie plötzlich und unerwartet in Untersuchungshaft genommen werden, so versuchen wir unverzüglich, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

Suchen Sie für sich, einen Angehörigen oder Bekannten einen Rechtsbeistand, der mit Engagement und Fachkompetenz Ihre Rechte vertritt, so wenden Sie sich bitte entweder telefonisch oder per E-Mail an die Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater. Über unser Notfalltelefon sind wir darüber hinaus 24 Stunden erreichbar und dies sowohl in deutscher als auch in russischer Sprache. Unser Beratungsangebot gilt darüber hinaus auch für die Opfer einer Straftat.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Fachanwalt für Strafrecht Kay Hofheinz, Herrn Rechtsanwalt Juri Rogner und Frau Rechtsanwältin Katharina Danwitz aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater..

„In unseren Prozessen, wenigstens in Kriminalfällen, besteht die Verteidigung gewöhnlich im Leugnen“ (Cicero, röm. Politiker, 106 v. Chr. – 43 v. Chr.)