„Ich bin steuerlich nicht vorgebildet, ich
kann mich nur wahrheitsgemäß äußern.“
(Verfasser unbekannt)

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Der Wunsch
des Menschen, Steuern zu sparen, mag ein Herzenswunsch sein.
Das bei Wünschen oftmals maßlos übertrieben wird,
ist hinlänglich bekannt.
Werden diese Übertreibungsversuche dem Finanzamt bekannt, so
kann es schnell
brenzlig werden.
Die Steuerfahndung tritt auf den Plan, in den seltensten Fällen
angemeldet, erscheinen
die Steuerfahnder zeitgleich in den Wohn- und Geschäftsräumen
der Steuerpflichtigen.
Wir leisten Beistand bei Durchsuchungen und Beschlagnahme und verhandeln
mit den Finanzbehörden in allen Fällen der Steuerhinterziehung.
Die Begleitung des Mandanten
zu Vernehmungsterminen bei der Steuerfahndung ist für uns eine
Selbstverständlichkeit.
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater ist seit Jahren
auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätig und berät und
verteidigt sowohl Privatpersonen, die ins Visier der Steuerfahndung
beispielsweise aufgrund nicht erklärter Einkünfte aus
Kapitalvermögen geraten sind, ebenso wie Unternehmer, deren
Buchhaltung und Steuererklärungen zu phantasievoll gestaltet
wurden. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch die
Möglichkeiten, die sich aus einer Selbstanzeige ergeben.
Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater vor Ort zusammen. Bitte wenden
Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Burkhardt
Jordan, Fachanwalt für Steuerrecht, aus der Sozietät Jordan
Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.
„Es ist die Kunst des Tresoriers, die Gans zu rupfen, ohne
dass sie schreit.“
(Sully, frz. Schatzmeister, 1560-1641)