Steuerstrafrecht - Ihr Rechtsanwalt - Burkhardt Jordan

Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht



„Ich bin steuerlich nicht vorgebildet, ich kann mich nur wahrheitsgemäß äußern.“
(Verfasser unbekannt)

 
 

 

Der Wunsch des Menschen, Steuern zu sparen, mag ein Herzenswunsch sein. Das bei Wünschen oftmals maßlos übertrieben wird, ist hinlänglich bekannt. Werden diese Übertreibungsversuche dem Finanzamt bekannt, so kann es schnell brenzlig werden.

Die Steuerfahndung tritt auf den Plan, in den seltensten Fällen angemeldet, erscheinen die Steuerfahnder zeitgleich in den Wohn- und Geschäftsräumen der Steuerpflichtigen. Wir leisten Beistand bei Durchsuchungen und Beschlagnahme und verhandeln mit den Finanzbehörden in allen Fällen der Steuerhinterziehung. Die Begleitung des Mandanten zu Vernehmungsterminen bei der Steuerfahndung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater ist seit Jahren auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätig und berät und verteidigt sowohl Privatpersonen, die ins Visier der Steuerfahndung beispielsweise aufgrund nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen geraten sind, ebenso wie Unternehmer, deren Buchhaltung und Steuererklärungen zu phantasievoll gestaltet wurden. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch die Möglichkeiten, die sich aus einer Selbstanzeige ergeben.

Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater vor Ort zusammen. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Burkhardt Jordan, Fachanwalt für Steuerrecht, aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.

„Es ist die Kunst des Tresoriers, die Gans zu rupfen, ohne dass sie schreit.“

(Sully, frz. Schatzmeister, 1560-1641)