Steuerrecht - Ihr Rechtsanwalt - Burkhardt Jordan

Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht


„Nichts in dieser Welt ist sicher außer dem Tod und den Steuern“
(Benjamin Franklin, ehem. Präsident der USA, 1706 – 1790)

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Das Steuerrecht ist ein Dschungel und wir helfen Ihnen, nicht die Orientierung zu verlieren. Die Vorbereitung und Begleitung während einer Betriebsprüfung, das Einlegen von Einsprüchen gegenüber der Finanzverwaltung oder die Führung von Klagen bei den Finanzgerichten oder dem BFH sollen einem Zweck dienen: der Minimierung Ihrer Steuerlast.

Auch lassen wir die wachsende Bedeutung des Steuerrechts in Bereichen des Erbrechts, Gesellschaftsrechts und Familienrechts nicht außer Acht und beraten immer auch mit Blick auf steuerliche Konsequenzen.

Planen Sie Investitionen im Ausland, so legen wir Ihnen die steuerlichen Parameter dar und überlegen gemeinsam im Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern, mit welchen optimalen Gestaltungsmöglichkeiten Sie einen Mehrwert erzielen können.

Über unsere Steuerabteilung stehen wir Ihnen gerne auch für Lohn- und Finanzbuchhaltung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen sowie für Umstrukturierungen Ihrer Gesellschaft zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Burkhardt Jordan, Fachanwalt für Steuerrecht, aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.

„Die öffentliche Hand befindet sich meistens in unseren Taschen.“
(Ilona Bodden, Deutsche Schriftstellerin)