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"Das Instandhalten der Wohnung obliegt dem Vermieter. Das Gegenteil regelt der Mietvertrag."


(Ulrich Erckenbrecht (*1947), deutscher Schriftsteller. Pseudonym: Hans Ritz)

Mietrecht

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Wir vertreten Sie in allen mietrechtlichen Streitigkeiten!

  • Vertragsgestaltung im Wohn- und Gewerbemietrecht
  • Kaution
  • Nebenkostenabrechnung
  • Heizkostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Mängel und Mängelbeseitigung
  • Gewerbemietrecht
  • Vorgehen gegen Mietbetrüger und Mietnomaden
  • Beendigung und Kündigung von Mietverhältnissen

Gewerbemietrecht

Gerade im Gewerbemietrecht gelten viele Regeln nicht, die Ihnen vielleicht aus dem Wohnraummietrecht geläufig sind. Als Mieter einer Gewerbeimmobilie treffen Sie viele Verpflichtungen, die Ihnen als Verbraucher in einer Wohnung abgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Büros, Lagerräume, Werkstätten und Praxisräume. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte, aber vor allem auch über ihre Pflichten als gewerblicher Mieter.

Wohnraummietrecht

Die Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, Wohnräume in einem gebrauchsfähigen Zustand bereit zu stellen und diesen Zustand über die Dauer des Mietvertrages zu gewährleisten.
Jedoch ist umgekehrt auch zu beachten, dass die Vermieter durch die Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum auch die Grundlagen ihrer wirtschaftlichen Existenz sichern können und die mit dem Bau von Wohnhäusern verbundenen Schulden und Kosten aus den Mieteinnahmen bewältigen müssen. Um dieses Verhältnis ausgeglichen zu halten, gibt es im Mietrecht viele Regelungen, mit denen der Gesetzgeber versucht, die Rechte und Pflichten zu verteilen. Gerade im Wohnraummietrecht gibt es unzählige Einzelentscheidungen und Gesetzesänderungen, deren Kenntnis unabdingbar ist für die erfolgreiche Abwicklung eines mietrechtlichen Mandats.

Mietnomaden

Die Erscheinung des Mietnomaden stellt eine besonders hohe Herausforderung an die Entwicklung im Mietrecht. Jeder Vermieter, der von einem Mieter bereits bei Abschluss des Mietvertrages die Mietkaution in bar, die Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie eine Unterschrift unter die Selbstauskunft verlangt, drückt hierdurch nicht sein Misstrauen dem Mieter gegenüber aus, sondern hat unter Umständen bereits schlechte Erfahrungen mit dem Phänomen Mietnomadentum gemacht.
Mietpreller zeigen, dass nicht nur Mieterrecht, sondern auch Vermieterrechte schützenswert sind.

Rechtsanwältin Birgit Gladisch ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung. 


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