Internationales Privatrecht - Ihr Rechtsanwalt - Dr. Christoph Junck


„Man findet beinah kein Recht und kein Unrecht, das nicht mit dem Klima das Wesen ändere. Drei Breitengrade näher zum Pol stellen die ganze Rechtswissenschaft auf den Kopf, ein Längengrad entscheidet über Wahrheit.“
(Blaise Pascal, franz. Mathematiker,
Physiker und Philosoph, 1623 - 1662)

 
 

 

In Zeiten zunehmender Globalisierung stellen sich vermehrt Fragen nach der Anwendbarkeit deutschen oder ausländischen Rechts, der internationalen Gerichtszuständigkeit, der Zulässigkeit von Rechtswahlklauseln zugunsten einer bestimmten Rechtsordnung oder den Möglichkeiten einer Vollstreckung im Ausland.

Darüber hinaus lassen sich gerade im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts internationale Spielräume als Instrumente der Vertragsgestaltung sinnvoll einsetzen. Hierbei übernehmen Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater die Gestaltung praxisnaher und nach allen Seiten abgesicherter Verträge.

Dies gilt für gesellschaftsrechtliche Satzungen in gleichem Maße wie etwa für Lizenzverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertriebsvereinbarungen. Besondere Bedeutung erlangen international-rechtliche Aspekte des weiteren im Kauf- und Werkvertragsrecht, im Bereich der Ehe- und Erbverträge sowie im Arbeitsrecht. Wo Rechtsfragen mit Auslandsbezug auftauchen oder Unterstützung bei der Rechtsverfolgung im Ausland benötigt wird, sind Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater aufgrund ihrer Ausrichtung auf das internationale Recht sowie der Vielzahl der regelmäßigen Kontakte zu Anwälten im Ausland kompetenter Ansprechpartner. Verhandlungssichere Kommunikation ist in Englisch, Französisch, Russisch, Ukrainisch und Slowakisch gewährleistet.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Junck aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.

„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen.“

(Dieter Hildebrandt, dt. Kabarettist, *23.05.1927)