Internetrecht - Ihr Rechtsanwalt - Christian Mähler

„In diesem Jahrtausend wird es zwei Arten von Geschäften
geben: die im Internet und die, die es nicht mehr gibt.“

(Bill Gates * 1955, amerikanischer Unternehmer)

 
 

 

Den wenigsten sollte dieses dynamische Rechtsgebiet als solches bewusst sein. Erst wenn Probleme auftreten und es zu Auseinandersetzungen kommt, wird vielen Nutzern bewusst, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen.

Ob Internetauktionsbörsen, Online-Banking, Online-Handel oder gar nur im Rahmen der Erstellung der Familienhomepage: das Internetrecht ist allgegenwärtig und sollte mit Ihnen sein. Beim „Ersteigern“ wird elektronisch ein Kaufvertrag geschlossen: mit allen Rechten und Pflichten für Käufer und Verkäufer! Hierbei ist besonders der Verbraucherschutz hervorzuheben sowie Umtausch- und Rückgaberechte, wenn beispielsweise keine Markenprodukte oder mangelhafte Sachen verkauft wurden. Jedoch darf im Rahmen der Globalisierung auch die gewerbliche Nutzung des Internets nicht außer Acht gelassen werden. Im Bereich des E-commerce sollen die US-Online-Einzelhandelsverkäufe von 87 Milliarden US-Dollar im Jahre 2005 auf 105 Milliarden US-Dollar in 2006 steigen.
Die Verbesserung der Leitungsqualität über ISDN zu DSL hin zu Breitbandverbindungen steigert die Attraktivität des Internets weiter. E-commerce in Form des B-to-B (Geschäfte zwischen Unternehmen) und B-to-C (Geschäfte mit Endverbrauchern) Geschäftes ist, wie schon vor Jahren vorhergesagt, für den Unternehmer von heute Voraussetzung zum Überleben. Das damit einhergehende E-contracting, der virtuelle Vertragsschluss, führt nicht selten zu Problemen, die das UN-Kaufrecht sowie Urheber- und Wettbewerbsrecht betreffen können.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Christian Mähler aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.

„Lesen Sie schnell, denn nichts ist beständiger als der Wandel im Internet!“
(Anita Berres, dt. Publizistin)