„Die Ehe ist der Versuch, zu zweit wenigstens
halbwegs so glücklich zu werden, wie man
alleine gewesen ist.“
(Oscar
Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 – 1900)

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Allein im Jahr 2003 wurden fast 214.000 Ehen in Deutschland
rechtskräftig geschieden, 4,8% mehr als im Jahr zuvor. Auch in Zukunft
scheint es keine Trendwende zu geben. Die Statistiker gehen davon aus, dass
zukünftig mehr als jede dritte Ehe geschieden wird.
Das Scheitern einer Ehe bringt regelmäßig Probleme mit sich. Eine
anwaltliche Beratung sollte für Sie bereits im Vorfeld der Scheidung
oberste Priorität besitzen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite in allen
Fragen des Unterhalts, des Umgangsrechts mit den Kindern und zu Fragen der
elterlichen Sorge.
Insbesondere stehen wir aufgrund unserer steuerlichen Kompetenzen gerne auch
Selbständigen und Unternehmern/Unternehmerinnen im Scheidungsverfahren
zur Verfügung, da das Familienrecht nicht isoliert vom Steuerrecht betrachtet
werden sollte.
Ehen, in denen die Partner einen Ehevertrag abschließen, werden ca.
siebenmal weniger geschieden als Ehepartner ohne Ehevertrag. Selbstverständlich
stehen wir Ihnen auch beratend für die Ausgestaltung Ihres Ehevertrages
zur Verfügung, da sich die Ehepartner in Friedenszeiten einigungsbereiter
darstellen als in Krisenzeiten. Darüber hinaus berücksichtigen wir
auch die Besonderheiten, die sich aus Ehen und Scheidungen mit Auslandsberührungen
ergeben.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Fachanwältinnen für Familienrecht
Julia
Blüm und Katharina
Danwitz, oder Rechtsanwältin Julia
Wittich aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.
Weitere Informationen hinsichtlich des Scheidungsprozesses
und der evtl. anfallenden Kosten finden Sie
hier.
„Die Ehe ist die einzige lebenslängliche Verurteilung,
bei der man aufgrund schlechter Führung begnadigt werden kann.“
(Alfred Hitchcock, engl. Filmregisseur, 1899-1980)