„Wenn Gott mit dem Tode kommt,
dann kommt der Teufel
mit den Erben.“
(Schwedisches Sprichwort)

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Viele Menschen machen sich Gedanken über das Leben, jedoch
nur wenige über den Tod. Während zu Lebzeiten darauf geachtet wird,
seine engsten Verwandten gleich zu behandeln, die Steuerlast gegenüber
dem Staat auf ein Minimum zu reduzieren, hören diese Gedanken in vielen
Fällen auf den Tod bezogen auf. Zurück bleibt eine zerstrittene
Erbengemeinschaft und ein frohlockendes Finanzamt.
Vorausschauende Erbschaftsplanung, die auch die steuerlichen Konsequenzen
im Auge behält, gehört zu den Haupttätigkeitsgebieten
von Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.
Wir beraten in allen Fragen des Erbrechts wie zur Testamentsgestaltung,
zum Pflichtteilsrecht, zum Recht der Erbengemeinschaft und stehen
darüber hinaus auch als geprüfter Testamentsvollstrecker
(DVEV) zur Verfügung.
Wir begleiten den Unternehmer, der seine Nachfolge im Sinne einer
Unternehmenskontinuität, der Minimierung der Steuerlast und
nicht zuletzt der Erhaltung des Familienfriedens zu regeln gedenkt
ebenso wie den zukünftigen Stifter, der sein Vermögen
dauerhaft bestimmten Zwecken zuordnen will.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Burkhardt
Jordan, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht,
aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.
„Was du ererbt von deinem Vater hast,
erwirb es, um es zu besitzen“
(Johann Wolfgang von Goethe, Faust 1, Vers 682,1749
-1832)