Ausländerrecht

„Der Mensch besteht aus Leib, Seele und Pass.“
(russisches Sprichwort)

 
 

 

In den letzten Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland etwa 20.000 Menschen eingebürgert. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben darüber hinaus 28.914 Personen 2005 in Deutschland Asyl beantragt.

Lediglich 0,9 % wurden als Asylberechtigte anerkannt. 2.053 Personen, 4,3 %, erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes.

Zum 01.01.2005 ist in Deutschland das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Wir beraten Sie in allen Fragen der Einreise, der Arbeitserlaubnis, den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln, der Niederlassung und der Erwerbstätigkeit sowie der Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland.

Auch wenn es um Fragen des Familiennachzugs, der Aufenthaltsbeendigung oder des „Daueraufenthaltes zu Geschäftszwecken“ geht, dürfen Sie mit unserer kompetenten Hilfe rechnen.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältinnen Julia Wittich oder Katharina Danwitz aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.

Ein Land mit nur einer Sprache und einer Sitte ist schwach und gebrechlich.
Drum ehre die Fremden und hole sie ins Land.“
(Stefan I., der Heilige, erster König der Ungarn, 975 – 1038)