„Arbeite und lerne und Du kannst gar
nicht
verhindern, dass Du etwas wirst.“
(Dale
Carnegie, amerikanischer
Schriftsteller, 1888 - 1955)

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Wir sichern Ihre Rechte als Arbeitnehmer, wenn Sie eine unberechtigte Abmahnung Ihres Arbeitgebers entfernen lassen wollen, Abfindungen fordern oder eine Kündigungsschutzklage einreichen wollen.
Auch dürfen Sie die Durchsetzung Ihrer berechtigten
Ansprüche auf ein faires Zeugnis, ein erfolgreiches Vorgehen gegen Mobbing
oder eine Kontrolle des Gesundheitsschutzes an Ihrem Arbeitsplatz von uns
erwarten. Wir richten uns nach Ihren Zielen, die wir mit Kompetenz und Leidenschaft
vertreten.
Auf der Arbeitgeberseite beginnen wir unsere Beratung nicht erst bei Fragen
zur Kündigung, sondern setzen bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses
mit der Erstellung eines Arbeitsvertrages an. Über unsere Steuerabteilung
versuchen wir dabei, nicht nur rechtlich sondern auch steuerlich die optimalsten
Möglichkeiten für Sie zu erzielen.
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater vertritt in Kündigungsschutzverfahren,
Abmahnungsentfernungsklagen, Zahlungsklagen, Aufhebungsvereinbarungen sowie
Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Arbeitsunfällen mit Kompetenz und Leidenschaft
die Interessen unserer Mandantschaft.
Durch umfangreiche Fortbildungen unserer Fachmitarbeiter ist die Anwendung
neuster Rechtsprechung zugunsten der Betreuung unserer Mandanten gewährleistet.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lars Hantke, Herrn Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr.
Christoph Junck, Herrn Rechtsanwalt Juri
Rogner oder Frau Rechtsanwältin Julia
Blüm aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.
„Denken ist die härteste Arbeit überhaupt.“
(Henry Ford, amerikanischer Unternehmer, 1863 - 1947)