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Versicherungsrecht

"Versicherung ist ein Lotto, bei dem man nur gewinnt, wenn man Pech hat."

 

(Wolfram Weidner, dt. Journalist, * 1925)

Sie haben Fragen zum Versicherungsrecht? - Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht in Bochum berät Sie gern.

Sascha Conradi von der Kanzlei JORDAN FUHR MEYER ist Ihr richtiger Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Versicherungsrecht. Wir beraten Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht kompetent und versiert, wenn eine Versicherung im Versicherungsfall nicht zahlt oder wenn sonstige Probleme im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages auftreten.

Versicherungen berufen sich häufig darauf, dass Angaben, die bei Abschluss eines Versicherungsvertrages gemacht wurden, nicht richtig sind. Die Versicherungen lehnen die Regulierung des Schadens dann mit der Begründung ab, dass sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, wenn die richtigen Angaben gemacht worden wären. Wenden Sie sich in allen Fällen dieser sogenannten "vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung" an unseren Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter: 0234 / 338 53-161

Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr. Für Besprechungen stehen wir Ihnen selbstverständlich sowohl in den Abendstunden als auch am Wochenende zur Verfügung.

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Tel.: 0234-33853-161 Fax: 0234-33853-125



Versicherungsrecht – Rechtsberatung durch Fachanwalt für Versicherungsrecht in Bochum

Versicherungen sollen helfen, in Schadensfällen zumindest finanziell abgesichert zu sein. Dafür zahlen Versicherungsnehmer die Prämie. Immer häufiger kommt es vor, dass der Versicherungsfall eintritt und die Versicherung nicht zahlt.

Die Versicherung zahlt nicht – Was ist zu tun?

Häufig behaupten die Versicherungen, bei Abschluss des Vertrages seien Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet worden. Zum Beispiel wird gefragt, ob in den vergangenen fünf Jahren eine bestimmte Art von Ärzten aufgesucht wurde, ob bestimmte Medikamente verschrieben worden sind oder ob schon einmal eine längere Arbeitsunfähigkeit bestanden hat. Wenn der Versicherungsnehmer bei diesen Gesundheitsfragen "nein" ankreuzt und dies nicht der Wahrheit entspricht, fechten die Versicherungen den Vertrag oftmals wegen arglistiger Täuschung an. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer nicht nur, dass im konkreten Versicherungsfall die Versicherung nicht zahlt. Im Extremfall kann es dazu kommen, dass gar kein Versicherungsschutz bestanden hat und die Versicherung alle bereits gezahlten Leistungen aus früheren Versicherungsfällen erstattet haben möchte.

Diese sogenannte "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" kann also gravierende Folgen haben. Sie müssen die Entscheidung der Versicherung jedoch nicht hinnehmen. In vielen Fällen haben die Falschangaben gar nichts mit dem eingetretenen Versicherungsfall zu tun. Oder die Versicherung hat einen zu langen Zeitraum angegeben, über den Sie bei Abschluss der Versicherung Auskunft geben sollten. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt viele Wege, wie Sie Ihren Versicherungsschutz auch bei unrichtigen Angaben zu Gesundheitsfragen behalten können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Wir beraten zu allen Versicherungsarten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Private Krankenversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
  • Kaskoversicherung
  • Lebensversicherung
  • Sachversicherung

Natürlich beraten wir Sie auch, wenn ein Versicherungsmakler Ihrer Ansicht nach seinen Pflichten nur unzureichend nachgekommen ist. Sprechen Sie uns an, unser Fachanwalt für Versicherungsrecht in Bochum steht Ihnen zur Seite.



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